FETEC environment GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen und Verträge zwischen dem Auftraggeber (AG) und der FETEC environment GmbH, Hellerstraße 23, 01445 Radebeul (nachfolgend Auftragnehmer – AN), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden vom AN schriftlich bestätigt.
2. Vertragsgegenstand
Die AN übernimmt die Beseitigung und/oder Verwertung der vom AG definierten Fraktionen.
Nur die im Vertrag oder in schriftlicher Form benannten Fraktionen dürfen vom AG bereitgestellt oder durch ihn angeliefert werden. Andere Stoffe sind nicht zulässig, insbesondere keine Fremdstoffe, Schadstoffe oder gefährlichen Abfälle. Bei Abholung durch den AN gilt Gleiches für die vom AG zur Abholung bereitgestellten Abfälle.
3. Bereitstellung und Umgang mit Behältern, Containern und Pressen
Die AN stellt dem AG geeignete Behälter (z. B. 120 l, 240 l, Boxen), Abrollcontainer sowie Pressen unbeschädigt zur Verfügung.
Alle Behälter, Container und Pressen bleiben Eigentum der AN und sind vom AG pfleglich zu behandeln.
Bei Beschädigungen, unsachgemäßer Nutzung oder Verlust haftet der AG.
Die AN ist berechtigt, Behälter, Container oder Pressen jederzeit auszutauschen oder in Anzahl anzupassen. Beim Vertragsende werden diese wieder abgeholt.
4. Abfuhr, Verwertung und abfallrechtliche Verantwortung
Die AN holt die befüllten Behälter, Container und Pressen ab, reinigt diese ggf. und stellt neue bereit.
Die Gewichtsermittlung erfolgt durch den Auftragnehmer mittels geeichter Waagen. Diese Werte sind für die Abrechnung maßgeblich.
Die AN bietet den Transport von Abfällen auf Paletten sowie von losen und flüssigen Abfällen mit dafür geeigneten Fahrzeugen an. Der AG ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße und sichere Beladung sowie die Einhaltung der vereinbarten Fraktionen zu gewährleisten.
Durch die Übergabe wird der AG nicht von seiner abfallrechtlichen Verantwortung befreit.
5. Leistungsaussetzung / Höhere Gewalt
Die AN ist berechtigt, die Leistungen auszusetzen, soweit Gründe vorliegen, die sie nicht zu vertreten hat, einschließlich höherer Gewalt, Pandemien, politische Anordnungen etc.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der AG verpflichtet sich, nur zulässige Fraktionen zu übergeben. Fremdstoffe in Behältern, Containern oder Pressen sind untersagt.
Eine unsachgemäße Befüllung oder Überladung kann zur Ablehnung der Abfuhr oder zu zusätzlichen Kosten führen.
Schäden oder Verluste an Behältern, Containern oder Pressen sind der AN sofort zu melden.
7. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit, Verlängerungen und fristlose Kündigungen werden im Vertrag geregelt.
Fristlose Kündigung ist möglich bei Insolvenz, Pflichtverletzungen oder schwerwiegenden Sachverhalten.
8. Haftung
Die AN haftet für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung.
Der AG haftet für Schäden, die durch falsche Befüllung, unsachgemäße Nutzung von Behältern, Containern oder Pressen oder durch fehlerhafte Beladung von Paletten entstehen.
9. Datenschutz & Vertraulichkeit
Die AN speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im zulässigen Rahmen.
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen und Daten.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die übrigen Regelungen
11. Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Meissen, sofern nicht anders vereinbart.